Panel 9

Diener neuer Herren? – Träger und Interaktionsräume politischer Verwaltungspraxis in Zeiten des Übergangs

Samstag, 9. Juni 2012 | 9.30–11.00 Uhr
Ort: Raum 40628

 

Michaela Hohkamp | Schwarzwald oder Toskana? Die Herrschaft Triberg und ihre Obrigkeiten an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert

Ellinor Forster | Zwischen den Fronten agieren und reagieren: Beamte in neuen Herrschaftskontexten zwischen Regierung und Bevölkerung – Tirol und Salzburg 1803-1814

Margareth Lanzinger | „Mein Herr Subdélégué!“ – Amtsgeschäftigkeit und Interaktionsräume im illyrischen Tirol und Salzburg 1810-1813

Karin Gottschalk | Moderation und Kommentar

 

Die in den letzten Jahren verstärkt an der Erforschung politischer Praxis orientierten Kulturwissenschaften haben die Geschichte der Verwaltung entscheidend geprägt. In dieses neue Genre fließen Ansätze und Erkenntnisse aus sehr verschiedenen Forschungskontexten ein. Ein gewisser Konsens dürfte jedoch darin bestehen, dass der Weg von einer normativen Setzung (Verordnung, Rechtskodifikation) bis zu deren Implementierung nicht starr, linear und kalkulierbar verläuft, sondern im praktischen Vollzug immer wieder Unklarheiten, Lücken und Inkonsistenzen auftreten und dass Aktion/Reaktion der „Verwalteten“ und „Regierten“ immer auch als Teil von Herrschaftspraxis mit in die Überlegungen einzubeziehen ist. Dasselbe gilt auch für die obrigkeitlich Bediensteten – gleichgültig welchen Ranges und auf welcher Ebene der Verwaltung sie tätig waren. Erweitert wird diese Sicht inzwischen um Fragen nach Formen der Kommunikation und der Medialität.

Die konzeptuellen Fragen im vorgeschlagenen Panel gehen von diesen Prämissen aus und führen sie weiter, indem sie an einer markanten Situation ansetzen, die die Träger der politischen Verwaltung in der Regel vor größere Herausforderungen stellte: die Situation eines Herrschaftswechsels. Insbesondere die napoleonischen Grenzverschiebungen schufen transhistorische, zum Teil noch wenig erforschte Räume und ermöglichen einen räumlich-zeitlich konzentrierten und damit verdichteten Blick auf mehrschichtige und strukturell unterschiedlich verfasste Herrschaftsveränderungen. So sind die Beiträge des Panels im Westen Österreichs Ende des 18., Anfang des 19. Jahrhunderts situiert. Vorderösterreich wurde zu nicht unerheblichen Teilen an neu zu konturierende politische Gebilde nördlich und südlich der Alpen verteilt, Tirol war zwischen dem Königreich Bayern, dem Regno d‘Italia und den Paris unterstellten Illyrischen Provinzen aufgeteilt, zu denen u. a. auch Gerichte des ehemaligen Erzstifts Salzburg gehörten. Die Herausforderungen an die Verwaltungspraxis und deren Träger unterschieden sich, je nachdem, ob Recht und Routinen in mehr oder weniger großen Teilen fortbestehen konnten oder ob das Ziel der neuen Machthaber war, die lokalen und überregionalen Verwaltungen mit ihren administrativen und rechtlichen Vorgaben gänzlich umzukrempeln und – so das gängige französische Modell – nach eigenem Vorbild zu gestalten. Entlang dieses, die äußeren Pole absteckenden Spektrums, variierten Art und Ausmaß von Dynamiken und Verunsicherungen sowie die Modi des sich Arrangierens.

Vor diesem Hintergrund richten sich unsere Fragen vor allem darauf, auf welche Weise die neuen Herrschaftsgefüge vor Ort –„angekommen“ sind, sich Präsenz verschafft haben und als solche wirksam geworden sind – oder auch nicht. Wir gehen von einer Schlüsselposition der Verwaltungen und deren Träger in diesem Prozess aus. Wie aber ist die Partizipation „eigener“ und die Rolle ortsfremder bzw. auswärtiger Bediensteter – insbesondere in ungewollten und „ungeliebten“ Herrschaftskontexten – einzuschätzen? Was lässt sich aus den Quellen bezüglich des Selbstverständnisses von obrigkeitlichen Bediensteten auf mittleren und höheren Ebenen herausfiltern? Wie erfüllten sie ihre Aufgaben unter veränderten Bedingungen, woran orientierten sie sich, welche Politiken vertraten sie? Nicht zuletzt stellt sich die Frage, durch welche Interaktionen und Praktiken des Verwaltens überhaupt erst ein politisches Territorium kreiert wurde. All dies verknüpft sich schließlich mit der methodischen Frage, wie sich die Interaktionsräume und Kommunikationsnetze, in denen sich die untersuchten Funktionsträger bewegten, strukturell fassen lassen.

Schwarzwald oder Toskana? Die Herrschaft Triberg und ihre Obrigkeiten an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert (Michaela Hohkamp)

Als der „Subdelegierte Commissair“ Theodor Huber 1810 im Dienste der badischen Markgrafen bzw. Großherzöge die Verhandlungen mit dem neuen königlichen Nachbarn Württemberg über Grenzziehungen im ehemals zu Vorderösterreich gehörenden Schwarzwald leitete, war mit ihm ein Mann gefunden worden, der sich in der Region auskannte. 1758 geboren, studierte Huber an der Universität Freiburg i Br. zuerst Theologie, später dann Rechtswissenschaften. 1795 kam der in beiden Bereichen des Rechts promovierte als „Regierungsadvokat“ in die vorderösterreichische Kameralherrschaft Triberg und stand dort ab 1797 als Obervogt in Diensten der Habsburger. Als die Herrschaft in der napoleonischen Zeit als Tauschobjekt an die Herzöge von Toskana fiel, wechselte er den Dienst nicht und blieb auch dann weiter in Triberg als die Herrschaft zwischen Januar und Oktober 1806 kurzzeitig unter Württemberger Herrschaft stand. In seiner gesamten Amtszeit als Obervogt förderte er die lokale Uhrenindustrie und unterstützte zwischen Schwarzwald und Toskana den Transfer von Wissen und Techniken in heimgewerblich betriebenen Produktionszweigen (Strohflechterei) sowie in landwirtschaftlichen Sektoren (Veredelung von Obstbäumen).

Personelle Stabilität in Gestalt des lokalen Obervogtes bei laufendem Wechsel der politischen Zugehörigkeit auf oberster Ebene – so stellte sich für die Triberger die Zeit zwischen dem Ende des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts dar. Aber welche obrigkeitlichen Politiken standen hinter dieser personellen Praxis der Regierenden? Wie sah dieser in der Gegend aufgewachsene Gelehrte und Diener vieler Herrn sein Amt? Wie verständigte er sich mit den jeweiligen übergeordneten Instanzen, verfolgte er eigene Ziele, als er ökonomische und technische Verbesserungen einführte, wie verhielt er sich vor Ort, wie reagierten die Ortsansässigen auf seine Politik? Wie ist die lokale Erinnerung an diesen Amtmann zu interpretieren, der, anders als seine Vorgänger im 17. und 18. Jahrhundert im Gedächtnis der Triberger bis heute äußerst positive Spuren hinterlassen hat. Dies sind die Fragen denen in dem hier kurz skizzierten Vortrag nachgegangen werden soll.

Zwischen den Fronten agieren und reagieren: Beamte in neuen Herrschaftskontexten zwischen Regierung und Bevölkerung – Tirol und Salzburg 1803-1814 (Ellinor Forster)

Sowohl Tirol als auch Salzburg gehörten zu den Territorien, die im Zuge der napoleonischen Kriege und deren Auswirkungen mit einer Reihe von Herrschaftswechseln konfrontiert waren. Damit wechselten auch die Beamten – der jeweiligen neuen Herrschaft durch Eid eng verpflichtet – mehrmals ihren Identifikationskontext: Sie hatten schließlich durch ihr Amt – häufig visuell sichtbar durch eine Uniform – die neuen Verhältnisse auch nach außen zur Bevölkerung hin zu repräsentieren. Das führt zur Frage nach dem Umgang der Beamten mit solchen Situationen. Trugen sie die zum Teil stark veränderten Regierungsformen und weltanschaulichen Prinzipien mit oder versuchten sie, traditionelle Formen zu bewahren. Welcher Handlungsspielraum stand ihnen offen? Vor allem aber, anhand welcher Quellen und mit welchen Herangehensweisen lassen sich solche Fragen beantworten?

Tirol und Salzburg in diesen Überlegungen zu vergleichen, liegt nahe, da sie aufgrund einer unterschiedlichen Entwicklung – das eine seit 1363 zum habsburgischen Länderkomplex gehörend, das andere bis 1803 ein eigenständiges Erzstift – andere Voraussetzungen in die Herrschaftswechsel einbrachten, in der Folge jedoch einige Wegstrecken gemeinsamer Geschichte teilten.

„Mein Herr Subdélégué!“ – Amtsgeschäftigkeit und Interaktionsräume im illyrischen Tirol und Salzburg 1810–1813 (Margareth Lanzinger)

Am 14. Oktober 1809 unterzeichnete Kaiser Napoleon ein Dekret, das die Gründung der Illyrischen Provinzen vorsah. Diese zogen sich vom Ostalpenraum entlang des Ostufers der Adria nach Süden und vereinigten sehr unterschiedliche Gebiete in sich. Hauptstadt war Ljubljana. An der Spitze der Illyrischen Provinzen stand ein ausschließlich französisch besetztes General Gouvernement. Das östliche Tirol und Teile Salzburgs kamen im Februar 1810 als Distrikt der Intendanz Villach dazu. Obwohl dieser „scheckige Staat“ nur wenige Jahre (bis 1813) bestand, bieten die zügig angegangene Reorganisation der Verwaltung nach französischem Vorbild und die Einführung des Code civil ein Forschungsfeld, das sich besonders gut eignet, der Frage nach dem Wie, nach den Modi dieses umfassenden Umgestaltungsversuchs nachzugehen, und damit den Herausforderungen, Hürden und Grenzen. Während die Struktur der höheren Verwaltung und deren Protagonisten sowie die normative Seite des Rechts relativ gut aufgearbeitet sind, fehlt es bislang an Forschungen zur Verwaltungs- und Rechtspraxis auf Ebene der Distrikte, Kantone und Mairien. Geht man davon aus, dass Verwaltung und Recht wesentliche Instrumente herrschaftlicher bzw. staatlicher Durchdringung von Territorien und deren politischer Reorganisation waren, stehen deren Akteure und Interaktionsräume im Zentrum des Interesses: Wer agierte auf den mittleren Verwaltungsebenen, in den Delegationen und Kommissionen? Welche Konfliktfelder, welche Divergenzen und Konvergenzen an Interessen taten sich auf, wer waren die Counterparts, welche Anpassungen und Abgrenzungen fanden statt?

Die relativ große Leerstelle in der deutschsprachigen Historiographie zu den Illyrischen Provinzen dürfte nicht zuletzt mit der – etwa im Unterschied zu Slowenien – wenig positiven Konnotation zusammenhängen. Stefan Zweig beschreibt in seinem Buch über „Joseph Fouché“, dem letzten illyrischen Generalgouverneur, „eine mißtrauische Bevölkerung, die nur auf den Abmarsch der Franzosen wartet“. So gilt es auch zu diskutieren, welche methodischen Herausforderungen das Erforschen eines Prozesses stellt, dem der Blickwinkel des Nichtgelingens und Scheiterns dominant vorgelagert ist.